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06/2023 Im Gespräch mit COSMOPOLITAN

der dominus im Gespräch mit COSMOPOLITAN

Hier der Text des Interviews:

Anlässlich des Internationalen Hurentags – bzw. International Sex Workers‘ Day – am 2. Juni haben wir uns in eine Welt begeben, die für die meisten von uns eher unbekanntes Terrain ist – die Sexarbeit.
Neben informativen Filmen und der Hintergrundgeschichte des inoffiziellen Gedenktags sollen vor allem auch Sexarbeitende selbst zu Wort kommen. So haben wir neben der Sexarbeiterin Kristina Marlen auch Kolja-Andre Nolte, Pressesprecher des Berufsverbands erotischer und sexueller Dienstleistungen e. V. (BesD) und als ‚der dominus‘ selbst aktive Sexarbeiter über ihre Sicht auf den Job, die Umstände und aktuelle Debatten rund um Gesetze und Sicherheit befragt.
Unsere Interviewpartner sind, wie sie selbst von sich sagen, in einer besonderen und privilegierten Situation. Sie haben sich frei für ihren Job entschieden, sind mündig und gestalten ihre Arbeit selbstständig.

Was genau fällt unter die Berufsbezeichnung ‚Sexarbeit‘?

Sexarbeit umfasst nicht nur die sexuellen Dienste im Bordell, Escort, Dominastudio oder Straßenstrich, sondern auch Lapdancer:in, Pornodarsteller:in oder Telefonerotiker:in. Beratungs- und Aufklärungsarbeit zählt nicht zur Sexarbeit.
Und wie entwickelte sich die Bezeichnung ‚Sexarbeit‘??Durch den Aktivismus der ‚Hurenbewegung‘ Ende der 70er-Jahre wurde das Wort ‚Sexarbeit‘ als politisch korrekter Begriff für das eher negativ besetzte Wort ‚Prostitution‘ ersetzt. Die ‚Hurenbewegung‘ fasst den Begriff Sexarbeit grundsätzlich viel weiter, als es zum Beispiel der Gesetzgeber mit der Trennlinie der Virtualität vorgibt. So ist die OnlyFans-Arbeit für den Staat nur hinsichtlich der zu entrichtenden Steuern interessant, während die Eins-zu-eins-Arbeit in Bordellen und SM-Studios strengeren Regeln unterliegt.

Es heißt ‚Internationaler Hurentag‘. Hure, Sexarbeiter:in oder Prostituierte:r – Was ist die bevorzugte Ansprache?

Viele in der Branche tätige Menschen bevorzugen die selbstgewählte Berufsbezeichnung ‚Sexarbeit‘ gegenüber dem in der Gesellschaft eher abwertend konnotierten Begriff ‚Prostitution‘. Der Umgang mit Begrifflichkeiten ist sehr individuell und kontextabhängig. Beispielsweise bezeichnen sich manche Sexarbeiter:innen selbst stolz als ‚Huren‘ oder nutzen Redewendungen wie ‚anschaffen gehen‘, während diese Begriffe aus dem Mund nicht-sexarbeitender Menschen als negativ und beleidigend wahrgenommen werden können.

Wie ist die Verteilung der Geschlechter, Ethnien, Herkünfte, etc. unter den Sexarbeiter:innen

Die größte Gruppe machen die cis Frauen aus, die einen nicht unwesentlichen Teil der Transfrauen einschliesst. Da sich der Gesetzgeber mit seiner Kontrolle lediglich auf die Sexarbeitenden in den Bordellen konzentriert sind die derzeit gemeldeten Zahlen von knapp 24.000 nicht aussagekräftig.
Die zweite große Gruppe sind die Ma?nner, die Dienste am Mann erbringen – inklusive Transma?nner. Hier liegt eine belastbare Zahl von knapp 1.000 vor, da sich diese Arbeit fast ausschliesslich u?ber ein Internetportal generiert. Basierend auf diesen Erkenntnissen gehen wir vom Verband von einer Gesamtzahl aus, die nicht an den sechsstelligen Bereich herankommt. Die Cis- und Transfrauen du?rften einen Anteil von 95 Prozent haben.
Ein Fu?nftel der gemeldeten Sexarbeitenden besitzen die deutsche Staatsangeho?rigkeit. Der gro?ßte Teil kommt aus dem europa?ischen Ausland, wobei der Anteil an Sexarbeitenden aus Osteuropa – vorwiegend Ruma?nien und Bulgarien – hier mehr als ein Drittel ausmacht.

Wie weit darf Sexarbeit Ihrer Meinung nach gehen, wo liegen Grenzen?

Sexarbeit umfasst grundsätzlich sämtliche Leistungen zur Erbringung von sexuell basierten Gefühlen. Solange diese Dienstleistung konsensual ist und keine unmündigen Menschen bzw. andere Lebewesen einbezogen oder bleibenden Schäden verursacht werden, so ist sie in jeglicher Form legitim.

Wie erleben Sie die Diskriminierung gegen Sexarbeit?

Wir Sexarbeiter:innen erleben Diskriminierung in nahezu jeder sozialen Kennenlernphase, wenn wir uns über unseren Beruf ausschweigen müssen. Das wird besonders im virtuellen Bereich deutlich, wenn bei Facebook, Instagram und Co. durch regelrechte Hexenjagden Sexarbeits-Profile einfach gelöscht werden. Auch in der Partnerwahl zeigen sich gegenüber Sexarbeiter:innen immer noch tief verwurzelte, negativ konnotierte Vorurteile. Darüber hinaus wird uns eine simple Kreditvergabe oder die Suche nach Wohnungen oder – schlimmer noch – Räumen zur Ausübung der Tätigkeit schwer gemacht. Vor allem durch Gesetze, die uns zwar schützen sollen, aber das Stigma nur noch weiter zementieren – wie z. B. die Meldepflicht des ProstSchG.

Wer ist in der Pflicht dafür zu sorgen, dass alles ‚richtig‘ läuft – Freier, Sexarbeiter:innen, der Staat, die Gesellschaft?

Es ist wie bei allen anderen Berufen auch, dass jede dieser Instanzen eine Verantwortung trägt.

Sexarbeiter Master André alias Der Dominus mit einem eigenen Zitat zu seiner Arbeit als Dominus und welches Ergebnis der Umgang mit BDSM Spielen erzeugt hat.
Wie schaffen wir es, dass Sexarbeit ausschließlich von Menschen betrieben wird, die mündig sind und sich freiwillig für diesen Berufsweg entscheiden?

Zunächst einmal müssen wir das abwertende Stigma abbauen und verstehen, dass Sexarbeit eine Arbeit ist. Wir müssen es durch Empowerment, Antidiskriminierungsarbeit und Aufklärung gezielt schaffen, dass ein realistisches Bild der Sexarbeit neben anderen Care-Berufen entsteht, in dem sich dann auch nur entsprechende Menschen wiederfinden. Insbesondere für die Migrationsprostitution, also bei Sexarbeitenden mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, ist die Niedrigschwelligkeit sowie eine aufsuchende Beratung besonders wichtig. Zudem sind gesundheitliche Vorsorge, sowie rechtliche und finanzielle Absicherungen Themen bei denen Sexarbeit bis dato zu oft einfach schlecht, bis gar nicht berücksichtigt wird.

Welche Gesetze sind in Deutschland denn maßgeblich für die Sexarbeit?

Das Prostitutionsgesetz von 2001, welches die Sittenwidrigkeit abschaffte sowie das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) aus 2016, das Bordelle – teilweise unverhältnismäßig – stärker reguliert und eine Melde- und Beratungspflicht für Sexarbeiter:innen vorsieht. Zudem gibt es insbesondere im Raum Nordrhein-Westfalen eine aufgezwungene Regelung – das Düsseldorfer Verfahren – dass Sexarbeiter:innen eine tägliche Vorsteuerpauschale zu entrichten haben. Diese Regelung führt zu massiven Abrechnungsproblemen zu Ungunsten der Sexarbeiter:innen. Ebenfalls werden hier noch zusätzliche Steuern erhoben – wie die Vergnügungssteuer. Darüber hinaus wird die Arbeit durch Sperrgebietsverordnungen drastisch erschwert, denn meistens werden nur kundenunfreundliche Randgebiete freigegeben.

Und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sollten für Sexarbeit eigentlich gelten?

Der Berufsverband lehnt Sondergesetze für Sexarbeiter:innen ab und fordert eine legale Anerkennung von Sexarbeit als Beruf. Im Einzelnen bedeutet das: Dazu ist eine vollständige Überarbeitung des Sondergesetztes ProstSchG nötig, zur Beendigung der stigmatisierenden und ineffektiven Registrierungs- und Beratungspflicht, der Abschaffung von Übernachtungsverboten in Prostitutionsstätten und Abschaffung der Sperrgebietsregelungen.

Gibt es weitere konkrete Forderungen?

Wir fordern vermehrte finanzielle Unterstützung von anonymen und niedrigschwelligen Beratungsangeboten für Sexarbeiter:innen. Und ein berufsbegleitendes, niedrigschwelliges Ausbildungs- und Fortbildungssystem sowie anonyme und freiwillige Anlaufstellen bei den Gesundheitsämtern. Um der Diskriminierung ein Ende zu setzen, sollte die Sexarbeit ins Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) miteinbezogen werden, damit ‚die Hure‘ eine ähnliche allgemeine innere Abwehr erfährt, wie das ‚N-Wort‘.

Wie kann bei Sexarbeit allgemein mehr Schutz gewährleistet werden?

Durch Empowerment, durch Absicherungen in Form von Zugängen zur Künstlersozialkasse, durch Anerkennung als freier Beruf – wie vergleichsweise Architekt:innen oder Journalist:innen – durch mehr aufsuchende Beratung und die Möglichkeit zu kostenlosen Untersuchungen und Behandlungen für Sexarbeiter:innen ohne Krankenversicherung.

Was bedeutet die Legalisierung von Sexarbeit?

Legalisierung ist kein Synonym fu?r die legale Anerkennung und kein Synonym fu?r die Entkriminalisierung von Sexarbeit. Legalisierung beschreibt die Schaffung neuer Gesetze und Vorschriften, um Sexarbeit staatlich zu regulieren und zu kontrollieren. Ein Beispiel hierfu?r ist der Hurenausweis (Anm.d.Red. Sexarbeiter:innen müssen laut ProstSchG einen entsprechenden Nachweis mit sich führen, der sie als Sexarbeiter:in ausweist). Eine Legalisierung kann zur Einhaltung klar definierter Vorschriften eine ho?here Rechtssicherheit bieten. Jedoch wird Sexarbeit durch Sondergesetze auch als grundsa?tzlich zu kontrollierende und potentiell kriminelle Berufsgruppe diskriminiert. Alle Sexarbeiter:innen, die sich staatlichen Kontrollen nicht unterwerfen wollen oder ko?nnen, werden illegalisiert. Der Berufsverband lehnt Sondergesetze fu?r Sexarbeitende ab und fordert eine legale Anerkennung von Sexarbeit beziehungsweise die Anerkennung von Sexarbeit als Beruf.

Wie würde sich das nordische Modell, also ein Sexkaufverbot, bei dem anstatt der Sexarbeiter:innen, die Freier bestraft werden, auswirken?

Verbote wie durch das Sexkaufverbot helfen grundsätzlich nicht. Sie verschleiern Probleme lediglich oder verschlimmern sie. Besonders gefährdet sind wieder Personen aus bereits prekär lebenden Gruppen, die nicht oder nur wenig von staatlichen Strukturen und Schutz profitieren. Ausbeutungsverhältnisse florieren üblicherweise bei einem Mangel an Rechten und in schlechten Arbeitsbedingungen – Probleme, die leider auch aus anderen Branchen mit einem hohen Anteil von Arbeitsmigrant:innen hinreichend bekannt sind.

 

Kolja-Andre Nolte, vielen Dank für das informative und offene Gespräch.“

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